Bescheid über steuerliche Unregelmäßigkeiten
Datum der Zustellung: 10. Februar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der routinemäßigen Überprüfung Ihrer Steuerkonten durch das Bundeszentralamt für Steuern wurden schwerwiegende Diskrepanzen in Ihrer letzten Einreichung festgestellt. Um die Einleitung eines formellen Steuerstrafverfahrens gemäß § 370 AO zu vermeiden, ist eine sofortige Korrektur der Daten zwingend erforderlich.
Ihre Handlungsanweisung:
Offizielles Korrekturdokument (Verschlüsselt)
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Rechtlicher Hinweis
Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Korrektur erfolgen, werden gemäß § 240 AO Säumniszuschläge fällig. Zudem erfolgt die Meldung an die zuständige Vollstreckungsbehörde.
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